Über die Rail-Checks beteiligen sich der Kanton Wallis und die Wohnsitzgemeinde an den Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel der Lernenden und der Studenten in Ausbildung an den Schulen der allgemeinen Sekundarstufe II.
Kann der Rail-Check nicht bei der SBB eingelöst werden, da die/der Begünstigte bereits vor Erhalt des Checks einen Fahrausweis erworben hat, kann eine Rückerstattung von der Wohnsitzgemeinde mit dem Formular zur Rückerstattung geltend gemacht werden.
Folgende Belege sind dem Gesuch beizulegen:
-Formular „Rückerstattung für einen vorgängig erworbenen Fahrausweis“
-Kopie Fahrausweis (Vor- und Rückseite)
-Kaufquittung Fahrausweis
-Rail-Check im Original
Weitere Informationen
Rail-Checks 2020/2021
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