Die Bistumsleitung hat die Regelung betreffend den Ort der Aufbahrung von Verstorbenen gelockert und überlässt den Entscheid der Pfarrei bzw. der Gemeinde.
Ab sofort ist die Aufbahrung von Verstorbenen in der Aufbahrungskapelle oder in der Kirche möglich. Die Aufbahrung in der Kirche darf jedoch nur erfolgen, wenn in dieser Zeit keine Gottesdienste stattfinden. Der Gemeinderat empfiehlt die Aufbahrung in der Friedhofkapelle.
Aufbahrung von Verstorbenen
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