In Anwendung von Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes, Art. 107 der Signalisationsverordung und Art. 232 des Strassengesetzes liegt die nachstehende Signalisation zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Erweiterung Tempo-30-Zone und zusätzliche öffentliche Parkplätze (SSV 4.18 Parkierung mit Parkscheibe) in Turtmann.
Der Signalisationsplan kann während 30 Tagen ab der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt auf der Gemeindekanzlei während den offiziellen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich und begründet an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Signalisation - Erweiterung Tempo-30-Zone
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