Die Gemeinde Turtmann–Unterems legt das Auflageprojekt "Parkplatz Senntum Turtmanntal" auf dem Gebiet der Gemeinde Turtmann–Unterems, während 30 Tagen gemäss Artikel 39 ff. des Strassengesetzes vom 3. September 1965 öffentlich auf. Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen, dem technischen Bericht, dem Umweltbericht auch das Rodungsgesuch.

Parkplatz Senntum
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