Prüfung von Baugesuchen
Im Rahmen der Bauzonendimensionierung und der Festlegung des Siedlungsgebietes empfiehlt die kantonale Dienststelle für Raumentwicklung allfällige Baugesuche für Neubauten vorgängig einer vollständigen Baueingabe der Gemeindeverwaltung anzuzeigen, damit sie diese an die genannte Dienststelle zur Vorprüfung weiterleiten kann. Unnötige Kosten seitens des Gesuchstellers können dadurch vermieden werden.
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