Gemäss dem Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs vom 14. September 2011 liegt das Homologationsdossier zur Ergänzung des kommunalen Mountainbike-Wegnetzes der gesuchstellenden Gemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei während den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.